
|
Friemar ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Gotha. Sie gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue. GeschichteZu Beginn des 9. Jahrhundert wird Friemar in einem Verzeichnis der von Erzbischof Lullus († 786) von Mainz für das Klosters Hersfeld von Freien verliehenen Gütern erstmals urkundlich als Friomare erwähnt. In Unkenntnis dieses geschichtlichen Faktes wurde 874 als Ersterwähnung angenommen und 1999 das 1125-jährige Bestehen des Ortes feierlich begangen. Über den Ursprung des Namens gibt es verschiedene Auffassungen. So wird er einerseits von der Göttin der Germanen Freya abgeleitet und andererseits auch mit "freier Markt" übersetzt, was auf die frühe Marktgerechtigkeit (1418) hinweisen soll. InfrastrukturHeute zählt die Gemeinde Friemar 1223 Einwohner. Während früher der landwirtschaftliche Charakter vorherrschte, haben sich nun verschiedene Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt. Daneben gibt es eine Grundschule, einen Kindergarten und einen Jugendtreff sowie ein Heimatmuseum. Östlich auf dem Territorium der Gemeinde liegt der Immertalstausee, der zu einem ländlich geprägten Naherholungsgebiet ausgebaut wurde und Teile des Geländes als Flächennaturdenkmal (Schilfgürtel) ausweist. Vereinsleben
KirchgemeindeIn der Dorfmitte liegt die 1780 nach einem großen Brand erbaute St. Veit Kirche, deren Schmuckstück die 1830 vom Tabarzer Orgelbauer Johann Valentin Knauf gebaute Orgel bildet. Die Kirchgemeinde hat einen Kinder-, einen Kirchen- und einen Gospelchor. Neben der kirchlichen Arbeit übernimmt die Gemeinde auch soziale Verantwortung und unterhält einen offenen Jugendtreff, der von einem Jugenddiakon betreut wird sowie einen Kindergarten, der auch von Kindern aus umliegenden Gemeinden besucht wird. Söhne und Töchter der Gemeinde
Literatur
Texte und Bilder stammen ganz oder teilweise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Text steht somit ganz oder teilweise unter der GNU Lizenz. Eine Liste der Autoren und Fotografen, sowie den Originaltext finden Sie hier. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
