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Die Hallig Gröde (dänisch Grøde, friesisch Groue) im nordfriesischen Wattenmeer vor Schleswig-Holstein ist mit 13 Einwohnern (30. Juni 2005) eine der kleinsten selbständigen Gemeinden Deutschlands . Die Gemeinde hat eine Fläche von 2,52 km² und umfasst neben der Hallig Gröde auch die Hallig Habel. Sie ist Teil des zum Kreis Nordfriesland gehörenden Amtes Pellworm. Auf den Seekarten wird die Hallig Gröde Appelland genannt. An Einwohnerzahl wird die Gemeinde Gröde nur durch die Gemeinde Wiedenborstel, an Fläche durch die Stadt Arnis unterboten. Gröde ist zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit der nördlich gelegenen, kleineren Hallig Appelland zusammengewachsen, nachdem man aus Küstenschutzgründen einen zwischen den beiden Halligen liegenden Priel mit einem Damm unterbrochen hatte. Seitdem ist Gröde mit einer Größe von 277 Hektar die drittgrößte Hallig. Auf Gröde befinden sich zwei Warften. Auf der Knudtswarft leben sechs Familien in vier Häusern, und auf der Kirchwarft befinden sich eine denkmalgeschützte Kirche mit einem Altar von 1592, eine Grund- und Hauptschule und eine Lehrerwohnung. Die Kirchwarft ist mit 4,3m über NN die höchste Erhebung auf der Hallig. Eine dritte Warft wurde bei einer Sturmflut im Jahre 1825 zerstört. Auch wenn Gröde durch einen Sommerdeich geschützt ist, wird die Hallig bis zu 100-mal im Jahr überflutet. Tabelle der Warften, von Ost nach West:
Wohnplatz-Nr. 1 ist für die unbewohnte Hallig Habel reserviert, die ebenfalls zur Gemeinde Gröde gehört und nur eine Warft mit einer Vogelschutzstation aufweist, die nur im Sommer von einem Vogelwart besetzt ist. Die Einwohner beziehen ihr Einkommen aus der Vermietung von Ferienwohnungen und aus landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben, wobei das vorhandene Land in einer Allmendewirtschaft gemeinsam bewirtschaftet wird. Gröde wurde 1976 an das Strom- und Wassernetz vom Festland angeschlossen. Gröde ist eine Station für Zugvögel auf dem Weg von Südengland und Südwesteuropa nach Asien. So rasten zum Beispiel 10.000 bis 15.000 Ringelgänse jährlich auf der Hallig. PolitikMit weniger als 70 Einwohnern hat die Gemeinde nach § 54 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung keine Gemeindevertretung, sondern eine Gemeindeversammlung, an der alle wahlberechtigten Einwohner teilnehmen. Die Gemeinde Gröde bildet den kleinsten Wahlbezirk Deutschlands. Literatur
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