
|
Halsbach ist die kleinste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchweidach. GeografieHalsbach liegt in der Region Südostoberbayern. Es existieren folgende Gemarkungen: Halsbach, Oberzeitlarn. GeschichteHalsbach gehörte den Grafen von Preysing, war jedoch Teil des Kurfürstentums Bayern. Halsbach war Bestandteil der Preysingschen Herrschaft Wald. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde. EinwohnerentwicklungAuf dem Gebiet der Gemeinde wurden 1970 838 Einwohner, 1987 866 Einwohner und am 30.06.2006 wurden 902 Einwohner gezählt. PolitikBürgermeister ist Georg Pfaffinger (Einigkeit). Die Gemeindesteuereinnahmen betrugen im Jahr 1999 umgerechnet 330 T€, davon betrugen die Gewerbesteuereinnahmen (netto) umgerechnet 37 T€. Kultur und Sehenswürdigkeiten
Wirtschaft und InfrastrukturWirtschaft sowie Land- und ForstwirtschaftEs gab 1998 nach der amtlichen Statistik im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 7, im produzierenden Gewerbe 31 und im Bereich Handel und Verkehr 9 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort. In sonstigen Wirtschaftsbereichen waren am Arbeitsort 8 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort gab es insgesamt 277. Im verarbeitenden Gewerbe gab es 3 Betriebe, im Bauhauptgewerbe 1 Betrieb. Zudem bestanden im Jahr 1999 57 landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 1008 ha, davon waren 1147 ha Ackerfläche. Aktuell gibt es nach internen Branchen:
GastronomieTrotz der geringen Einwohnerzahl hat Halsbach eine Kneipendichte von 142 Einwohner/Wirtshaus.
BildungIm Jahr 1999 existierten folgende Einrichtungen:
VereineIn Halsbach gibt es zahlreiche Vereine:
Persönlichkeiten
Texte und Bilder stammen ganz oder teilweise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Text steht somit ganz oder teilweise unter der GNU Lizenz. Eine Liste der Autoren und Fotografen, sowie den Originaltext finden Sie hier. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
