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Jürgenshagen ist eine Gemeinde im Nordwesten des Landkreises Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Die Gemeinde wird vom Amt Bützow Land mit Sitz in der Stadt Bützow verwaltet. GeografieDie Gemeinde Jürgenshagen liegt zwischen Rostock und Wismar und ist etwa 27 km von der Ostseeküste (bei Kühlungsborn) entfernt. Das Gelände steigt nach Südwesten leicht an und erreicht nahe dem Ortsteil Klein Sien ca. 60 m ü. NN. Der Seebach fließt durch das gesamte Gemeindegebiet, er entwässert den Groß Tessiner See, der zum Teil auf dem Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg liegt. Im Norden grenzt die Gemeinde an den Landkreis Bad Doberan. Zu Jürgenshagen gehören die Ortsteile Gnemern, Groß Gischow, Klein Gischow, Klein Sien (eingemeindet am 1. Januar 2000), Moltenow, Ulrikenhof und Wokrent. GeschichteAuf 1284 datiert die erste urkundliche Erwähnung des als Angerdorf angelegten Ortes Jürgenshagen. Das Gemeindegebiet wird von der Landwirtschaft und der für diese Gegend typischen offenen Bebauung geprägt. Eine weitgehend intakte Natur aus Feuchtwiesen, Söllen und alten Baumbeständen macht das Gebiet nicht nur für Feriengäste interessant, sondern auch für Pendler (Nähe Autobahn) und Ruheständler. Nahe Groß Gischow befindet sich das Naturschutzgebiet "Grünes Rad". SehenswürdigkeitenDas Herrenhaus im Ortsteil Gnemern wurde im 13. Jahrhundert als Wasserschloss erbaut. Nach mehreren Umbauten befindet sich im Gebäude unter anderem ein Café in historischem Ambiente. VerkehrsanbindungDie Gemeinde liegt an der Verbindungsstraße von Bützow nach Kröpelin bzw. Kühlungsborn. Die Bundesautobahn 20 führt an Jürgenshagen vorbei, die Anschlussstelle Kröpelin liegt auf der Gemarkung der Gemeinde. Die nächstgelegenen Bahnhöfe befinden sich in den jeweils 16 km entfernten Städten Bützow und Kröpelin. Texte und Bilder stammen ganz oder teilweise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Text steht somit ganz oder teilweise unter der GNU Lizenz. Eine Liste der Autoren und Fotografen, sowie den Originaltext finden Sie hier. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
