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Schollene ist eine Gemeinde im Osten des Landkreises Stendal in Sachsen-Anhalt (Deutschland). Sie gehört der Verwaltungsgemeinschaft Elbe-Havel-Land an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde Schönhausen (Elbe) hat. GeografieDas Gemeindegebiet von Schollene liegt zwischen der Havel und dem Land Schollene, einem waldreichen Endmoränenbogen. Die Havel ändert ihre Fließrichtung nahe Schollene von Osten kommend nach Norden. Unweit dieses Havelknies befindet sich der ca. 70 ha große Nierower oder Schollener See. Der Südteil des waldreichen Gemeindegebietes wird als Truppenübungsplatz genutzt. Nächste Stadt ist Rathenow im angrenzenden brandenburgischen Landkreis Havelland. GemeindegliederungZu Schollene gehören die Ortsteile
GeschichteDer ursprünglich wendisch besiedelte Ort taucht erstmals 948 in einer Urkunde auf. Der Name leitet sich aus Skolena = Knie (Havelknie) ab. Neben der Landwirtschaft spielt die in Deutschland einmalige Förderung von Pelose vom Grund des Nierower oder Schollener Sees eine Rolle. Der Heilschlamm Pelose wird in Krankenhäusern und Kurkliniken bei rheumatischen Erkrankungen, Sportverletzungen sowie in der Kosmetik eingesetzt. Das Rittergut Schollene hat des öfteren den Besitzer gewechselt. Seit Ende des 18. Jahrhunderts sind nachweisbar von Werder, von Wartensleben und von der Hagen. Bis zur Bodenreform 1945 gehörte es der Familie von Alvensleben. PolitikGemeinderatBei den Gemeinderatswahlen am 14. Juni 2004 gab es folgende Ergebnisse:
Wirtschaft und InfrastrukturVerkehrsanbindungDie Gemeinde Schollene liegt an der Landstraße von Havelberg nach Rathenow. Im 10 km entfernten Klietz besteht Anschluss an die Bundesstraße 107 von Von der B 107 zweigt in Wulkau die Landstraße nach Rathenow ab. Der nächste Bahnhof befindet sich im 10 km entfernten Großwudicke (Strecke Berlin - Stendal). Texte und Bilder stammen ganz oder teilweise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Text steht somit ganz oder teilweise unter der GNU Lizenz. Eine Liste der Autoren und Fotografen, sowie den Originaltext finden Sie hier. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
