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Steigra ist eine Gemeinde im Landkreis Merseburg-Querfurt in Sachsen-Anhalt. GeografieGeografische LageSteigra liegt zwischen Halle (Saale) und Erfurt. Die Gemeinde gehört der Verwaltungsgemeinschaft Weida-Land an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde Nemsdorf-Göhrendorf hat. Der Ort liegt im nördlichen Teil des Weinanbaugebietes Saale-Unstrut-Region. GemeindegliederungAls Ortsteile der Gemeinde sind ausgewiesen:
GeschichteIn einem zwischen 881 und 899 entstandenen Verzeichnis des Zehnten des Klosters Hersfeld wird Steigra als zehntpflichtiger Ort Stegera im Friesenfeld erstmals urkundlich erwähnt. [1] PolitikBürgermeisterDer ehrenamtliche Bürgermeister Walter Wrede wurde erstmals am 6. Mai 2001 gewählt. Kultur und SehenswürdigkeitenIn Steigra gibt es mit der Trojaburg eines der seltenen begehbaren Rasen-Labyrinthe. NaturdenkmälerNahe der Trojaburg findet sich die Scharflinde. Unter dieser Linde wurde im Mittelalter Gericht gehalten, woher auch ihr Name rührt. Das Gerichtsrecht musste das Dorf nach dem Brand an Karsdorf verkaufen. VereineDie Steigraer sind in vielen Vereinen organisiert, die über das Jahr verteilt für viele Feste sorgen. Regelmäßige VeranstaltungenJedes Jahr im Frühjahr findet das Frühlingsfest (Heimatverein), das in engem Zusammenhang mit Trojaburg und Schaflinde steht, statt. Außerdem finden ein Motorradtreffen (MC Crazy Wheels Steigra e.V. [1]), ein Sommerweinfest (Steigraer Winzerverein), ein Country-Treffen (Countryclub Steigra e.V. [2]) statt. Der mitgliederstärkste Verein ist mit ca. 100 Mitgliedern der Steigraer Carnevalsverein e.V., der jedes Jahr fünf Karnevals-Veranstaltungen durchführt. Darüber hinaus ist Steigra bei den Jugendlichen der Region für seine Oldie-Diskos und Housepartys [3] bekannt. Wirtschaft und InfrastrukturVerkehrQuellenTexte und Bilder stammen ganz oder teilweise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Text steht somit ganz oder teilweise unter der GNU Lizenz. Eine Liste der Autoren und Fotografen, sowie den Originaltext finden Sie hier. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
