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Utecht ist eine Gemeinde im Westen des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Die Gemeinde wird vom Amt Rehna mit Sitz in der gleichnamigen Stadt verwaltet. GeografieDie Gemeinde Utecht liegt zwischen Lübeck und Ratzeburg, am Nordostufer des Großen Ratzeburger Sees. Das Seeufer ist zugleich Grenze zu Schleswig-Holstein. Das Gebiet steigt vom Ratzeburger See (4 m ü. NN) weiter östlich auf 82 m ü. NN an. Zu Utecht gehört der Ortsteil Campow. GeschichteAus einem slawischen Rundling entstanden und erstmals 1230 in einem Register erwähnt, gehörte Utecht zum Johanniskloster in Lübeck, von 1375 bis 1747 zum Ratzeburger Domkapitel und danach wieder als Exklave zu Lübeck. Eine Fähre über die Wakenitz verband damals Utecht mit den südlichen Vororten Lübecks. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz kam Utecht 1937 zu Mecklenburg. In der DDR-Zeit lag die Gemeinde unmittelbar an der innerdeutschen Grenze, die Einwohner der Ortsteile Neuhof und Campow mussten ihre Häuser verlassen - Neuhof wurde den Grenzsicherungs-Anlagen geopfert und geschleift. Als Einwohner des Grenzgebietes hatten die Utechter eine Sondergenehmigung im Personalausweis, ohne die das Dorf nicht betreten werden durfte (enge Verwandte hatten diesen Passierschein etwa vier Wochen vor ihrem Besuch in Utecht zu beantragen und in der damaligen Kreisstadt Gadebusch bei der Polizei abzuholen). Verkehrsanbindung1995 wurde die Straße nach Rothenhusen (Ortsteil der schleswig-holsteinischen Gemeinde Groß Sarau) mit einer Brücke über die Wakenitz wiederhergestellt. Als nördlichste Gemeinde im Biosphärenreservat Schaalsee und Anrainer des Großen Ratzeburger Sees sowie unweit der Bundesautobahn 20 (4 km Entfernung) sieht Utecht heute einer zunehmenden touristischen Erschließung entgegen. Texte und Bilder stammen ganz oder teilweise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Text steht somit ganz oder teilweise unter der GNU Lizenz. Eine Liste der Autoren und Fotografen, sowie den Originaltext finden Sie hier. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
