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Wilstedt ist eine Gemeinde im Landkreis Rotenburg (Wümme). GeschichteWilstedt soll erstmals 864 als Willehad in der Schrift Miracula Willehadi des Bremer Erzbischofs Ansgar erwähnt worden sein, in der eine Frau aus dem Ort am Grabe des Bischofs Willehad von Blindheit geheilt wurde. Die erste verlässliche urkundliche Erwähnung findet 1124 statt, als Papst Calixtus II. den Hof in Willenstede dem Kloster Rastede zuspricht. PolitikGemeinderatSeit der Kommunalwahl 2006 setzt sich der Gemeinderat unter der Leitung des Bürgermeister: Herr Günther Nase (SPD) wie folgt zusammen:
WappenDas Wappen zeigt vorn auf silbernem Grund ein schwarzes Verdener Nagelkreuz, das an die Zugehörigkeit zum Bistum Verden erinnert. Hinten wird auf blauem Grund eine goldene Figur des Bremer Erzbischofs Ansgar dargestellt, der in der Rechten einen Bischofsstab hält und in der Linken eine Kirche. Dies erinnert an die Erstnennung des Ortes durch Ansgar. SportFür die Möglichkeit von sportlichen Aktivitäten sorgen der MTV-Wilstedt mit seinen zahlreichen Sparten, wie auch der Tennisverein und Schützenverein. Regelmäßige Veranstaltungen
Wirtschaft und InfrastrukturWilstedt weiste eine gesunde langsam wachsende Wirtschaft auf, die von der verkehrsgünstigen Lage zwischen Bremen und Hamburg profitiert. Generell weist der Flächennutzungsplan Mischgebiete aus, so daß eine einfache Gewerbeansiedlung jederzeit möglich ist. Ebenfalls existieren zwei Gewerbegebiete, deren eines einen Bahnanschluß aufweist. BildungZentral im Dorf gelegen sind der Kindergarten und die Grundschule zu finden. Zur weiterführenden Schule (Haupt-, Realschule und gymnasiale Oberstufe) im 4 km entfernten Nachbarort besteht eine sehr gute Schulbusanbindung. Literatur
"Wilstedt - Kirchendorf an der Wörpe" von Hans-Werner Behrens Texte und Bilder stammen ganz oder teilweise aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Text steht somit ganz oder teilweise unter der GNU Lizenz. Eine Liste der Autoren und Fotografen, sowie den Originaltext finden Sie hier. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
